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Fachanwalt für Strafrecht
Köln (NRW)
Fachanwalt für Steuerrecht
Chemnitz (Sachsen)
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| (1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein ... [weiter] |  |
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Das Unterrichtungsschreiben beim Betriebsübergang (§ 613 a Absatz 5 BGB) wird deutschen Unternehmen noch viele Überraschungen bereiten. Am 21.08.2008 befasste sich der achte Senat des Bun
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In Sachen "Fehlerhaftes Unterrichtungsschreiben" und "Widerspruch gegen den Betriebsübergang" von Agfa Gevaert auf Agfa Photo liegt die Begründung des ersten Urteils des Bundesarbeitsgeri
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oder "Die gefährliche Güteverhandlung". Die Güteverhandlung kann folgenreich sein, selbst wenn man es nicht sofort merkt. Das musste ein Mitarbeiter eines Schlachthofs beim Bundesarb
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Bereits zum zweiten Mal befaßte sich heute (BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 202/07 u.a.)Â der achte Senat des Bundesarbeitsgerichts unter dem Vorsitz von Friedrich Hauck mit den Widerspruch von Mi
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Das Bundesarbeitsgericht hat in der Ausgliederung der Reinigungsarbeiten eines kommunalen Krankenhauses in eine Service GmbH auch ohne Übernahme der Reinigungsmittel und des Reinigungsdienstes
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Wir hatten bereits berichtet, dass das LAG Düsseldorf über die Berufungen gegen die Urteile
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Heute hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.03.2008 - 8 AZR 457/07 u.a.) entschieden, dass die Widersprüche der Arbeitnehmer gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisses von d
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Erlischt der bisherige Betriebsinhaber und tritt der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, so besteht kein Widerspruchsrecht der
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Betriebsübergang § 613a BGB: Kündigung bei oder nach oder wegen?
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Nach § 613a Absatz 4 BGB ist eine Kündigung wegen Betriebsübergang unwirksam. Deswegen ist eine Kündigung bei oder nach einem Betriebsübergang noch lange nicht verboten. Nach der Rechtsprechung soll das Kündigungsverbot in § 613a Absatz 4 BGB den Arbeitnehmer verhindern, dass der Betriebsübergang dazu genutzt wird, den Betrieb leer zu kündigen und ohne Arbeitnehmer zu verkaufen. Das schließt aber nicht aus, dass der Veräusserer oder der Erwerber des Betriebs rationalisiert oder aus anderen betriebsbedingten Gründen Kündigungen vornimmt. Eine K
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BSG: Keine Sperrzeit bei Widerspruch gegen Betriebsübergang
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Das BSG hat heute entschieden, dass der Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang selbst nicht mit einer Sperrzeit bestraft werden darf und damit der Vorinstanz widersprochen (BSG, Urteil vom 8.7.2009 - B 11 AL 17/08 R). Arbeitnehmer, die sich nicht einfach mit einem Betrieb oder Betriebsteil verkaufen lassen wollen, bekommen zukünftig also Arbeitslosengeld vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an, wenn sie dem Betriebsübergang widersprochen haben.
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| Betriebsübernahmen, Fusionen, Spaltungen, Outsourcing und ähnliche Umstrukturierungen haben drastisch zugenommen. Belegt wird dies auch durch monatliche höchstrichterliche Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu § 613 a BGB, der zuvor jahrzehntelang im Dornröschenschlaf lag ...[mehr] |  |
| Auch im bislang eher strukturstabilen öffentlichen Dienst nehmen Rechtsformänderungen und Privatisierungen zu. Und bei den Bürgern von Gemeinden macht sich die Erkenntnis breit, dass Privatisierung nicht alles besser und selten billiger ist ... [mehr] |  |
| Für das Bundesarbeitsgericht ist die Regelung des 613 a BGB vor allem eine Vorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer ... [mehr] |  |
| Keine Gleichbehandlung aller Mitarbeiter nach der Fusion - BAG, Urteil v. 31.08.2005, Az.: 5 AZR 517/04 ... [mehr] |  |
| Kurz vor dem Betriebsübergang darf der alte Chef noch kündigen - BAG, Urteil v. 24.5.2005, Az.: 8 AZR 246/04 ... [mehr] |  |
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EuGH korrigiert Bundesarbeitsgericht bei Betriebsübergang
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Wer immer noch nicht weiß, wo die Musik im Arbeitsrecht spielt und immer noch glaubt, in Deutschland gäbe es ein zu arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht oder nur arbeitnehmerfreundliche Arbeitsgerichte, den wird das neueste EuGH-Urteil zur Betriebsübergangsrichtline (umgesetzt in § 613 a BGB) eines Besseren belehren. Erneut korrigierte der EuGH die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als nicht richtlinienkonform und zu eng; erneut übrigens auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts in Düsseldorf, dem wir schon das jüngest ergangene Urteil des EuGH zur Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung zu verdanken haben. Der EuGH hatte bereits in mehreren En
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Lore Seidel, Michael Felser
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