Eine Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber wegen des Betriebsübergangs iSd. § 613a Abs. 4 BGB liegt aber schon dann vor, wenn sie damit begründet wird, der neue Betriebsinhaber habe die Übernahme eines bestimmten Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz erhalten bleibt, deswegen abgelehnt, weil er "ihm zu teuer sei" (BAG Urteil vom 26.05.1983 - 2 AZR 477/81).
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Arbeitsrecht Köln/Bonn