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Betriebsübergang § 613 a BGB Rechtsanwalt Anwalt
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www.betriebsuebergang.de»Der Betriebsübergang»Umstrukturierung
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| Betriebsübernahmen, Fusionen, Spaltungen, Outsourcing und ähnliche Umstrukturierungen haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Belegt wird dies auch durch monatliche höchstrichterliche Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu § 613 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der zuvor jahrzehntelang im Dornröschenschlaf lag. Wie bei der Bekleidung wechseln die Moden inzwischen mehrmals jährlich. Mittlerweile liegt "Insourcing" in der Privatwirtschaft wieder im Trend, nachdem dort Ernüchertung bei seriöser Berechnung der wahren Kosten eingetreten ist.
Der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB) hat noch im vergangenen Jahrhundert im Rahmen einer Untersuchung herausgefunden, dass sich mehr als jeder dritte Betriebsrat und 9,2 Prozent aller Personalräte in den vergangenen Jahren mit Sozialplänen auseinandergesetzen mussten. Das erstaunt nicht, haben doch inzwischen Betriebsänderungen infolge von Outsourcing, Betriebsübernahmen, Spaltungen, Fusionen und anderen Umwandlungen die Sozialpläne bei Massenentlassungen infolge des Strukturwandels etwa in der Stahl- und Kohlewirtschaft abgelöst. Der “Abfindungssozialplan” wird dabei zunehmend von modernen Formen wie Transfer- und Struktursozialplänen oder Belegschaftsinitiativen verdrängt.
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